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    fedilink
    04 days ago

    Mir geht es nicht um ablenken, sondern ganz im Gegenteil darum, dass wir uns dabei auch auf die jeweiligen Themen konzentrieren, statt alles in einen großen Topf zu werfen. Hier geht es um vier Personen, denen in irgendeiner Form, die keiner von uns Außenstehenden wirklich weiß, die Beteiligung an der gewaltsamen Erstürmung der FU im Herbst vorgeworfen wird. Nicht mehr, nicht weniger.

    Ich kann, wie wohl jeder von uns, nicht beurteilen, was deren Rolle dabei war, dieser Vorfall an sich ist für mich jedoch etwas anderes als ein “Anti-Genozid-Protest”, sondern eine Form von Gewalt, die ich für egal welches Anliegen nicht gutheißen kann - und die ich durchaus auch sanktionieren würde. Insofern finde ich es auch schwierig, wenn unterschwellig der Eindruck erweckt werden soll, sie würden einzig für ihre Ansichten und legtimien Protest hierfür abgeschoben werden. Das sehe ich nicht.

    Und den Weg für diese Fantasien bereiten wir gerade jetzt dadurch dass Menschen unschuldig deportiert werden.

    Die Frage der Schuld/Unschuld ist ja genau der Punkt, an der die ganze Sache jetzt hängen wird. So wie ich das sehe, können die Leute eben nicht einfach nach Lust und Laune abgeschoben werden, sondern die Schuld muss schon irgendwie klar sein. Ich gebe dir ja vollkommen recht, dass hier unser Recht verbesserungswürdig ist, weil offenbar zu Beginn eben keine Verurteilung vorliegen muss. Allerdings wird die Schuldfrage jetzt ja wohl trotzdem gerichtlich geklärt, bis dahin können wir nur spekulieren.

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      fedilink
      Deutsch
      04 days ago

      sondern die Schuld muss schon irgendwie klar sein

      Ja genau. Und alles, worum sich die Diskussion hier dreht, ist dieses irgendwie aus deinem Satz.

      In einem funktionierenden Rechtsstaat ist dieses “irgendwie die Schuld feststellen” ein ordentliches Gerichtsverfahren. Nicht ein Verwaltungsakt der Exekutive, die sagt “Trust me Bro”, sondern eben ein Gerichtsverfahren.

      Dass das Gesetz sagt “Trust me Bro” seitens der Exekutive reicht aus, ist ja genau das, was hier die ganze Zeit kritisiert wird. Das ist nicht rechtsstaatlich. Insbesondere, da die anschließenden rechtsstaatlichen Mittel, sich dagegen zu wehren, NACHDEM die Maßnahme durchgeführt wurde, halt in Falle von Abschiebungen auch dumm sind: Wie gut ist denn der Zugang für Betroffene zu einem deutschen Verwaltungsgericht, nachdem sie mit Einreiseverbot für D nach Polen oder in die USA abgeschoben worden sind?