In Österreich fällt mir leider keine/r ein.

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      1 month ago

      Würde ich jetzt nicht so sehen.

      Nach Artikel 82 Grundgesetz werden Gesetze “vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet”. Der Präsident prüft die Gesetze. Ablehnen kann er sie nur, wenn sie nach seiner Überzeugung “zweifelsfrei und offenkundig” gegen die Verfassung verstoßen.

      Ein Präsident, der überparteilich und integer Gesetze frei von Parteipolitik-Zwängen auch ablehnt wäre bei der aktuellen Gurkentruppe neoliberaler schwarzlackierter FDPler vielleicht spannend.

      • einkorn@feddit.org
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        1 month ago

        Es tut mir leid das zu sagen, aber soziale Leistungen zu streichen, ist nicht automatisch verfassungswidrig. Entsprechend könnte der Bundespräsident da formal nicht einschreiten.