Die Berliner Innenverwaltung will vier Personen aus Deutschland ausweisen, die an Aktionen gegen Israel beteiligt waren. Grund sei etwa eine Sicherheitsgefahr. Die vier Betroffenen klagen vor dem Verwaltungsgericht.
Ja genau. Und alles, worum sich die Diskussion hier dreht, ist dieses irgendwie aus deinem Satz.
In einem funktionierenden Rechtsstaat ist dieses “irgendwie die Schuld feststellen” ein ordentliches Gerichtsverfahren. Nicht ein Verwaltungsakt der Exekutive, die sagt “Trust me Bro”, sondern eben ein Gerichtsverfahren.
Dass das Gesetz sagt “Trust me Bro” seitens der Exekutive reicht aus, ist ja genau das, was hier die ganze Zeit kritisiert wird. Das ist nicht rechtsstaatlich. Insbesondere, da die anschließenden rechtsstaatlichen Mittel, sich dagegen zu wehren, NACHDEM die Maßnahme durchgeführt wurde, halt in Falle von Abschiebungen auch dumm sind: Wie gut ist denn der Zugang für Betroffene zu einem deutschen Verwaltungsgericht, nachdem sie mit Einreiseverbot für D nach Polen oder in die USA abgeschoben worden sind?
Ja genau. Und alles, worum sich die Diskussion hier dreht, ist dieses irgendwie aus deinem Satz.
In einem funktionierenden Rechtsstaat ist dieses “irgendwie die Schuld feststellen” ein ordentliches Gerichtsverfahren. Nicht ein Verwaltungsakt der Exekutive, die sagt “Trust me Bro”, sondern eben ein Gerichtsverfahren.
Dass das Gesetz sagt “Trust me Bro” seitens der Exekutive reicht aus, ist ja genau das, was hier die ganze Zeit kritisiert wird. Das ist nicht rechtsstaatlich. Insbesondere, da die anschließenden rechtsstaatlichen Mittel, sich dagegen zu wehren, NACHDEM die Maßnahme durchgeführt wurde, halt in Falle von Abschiebungen auch dumm sind: Wie gut ist denn der Zugang für Betroffene zu einem deutschen Verwaltungsgericht, nachdem sie mit Einreiseverbot für D nach Polen oder in die USA abgeschoben worden sind?