Die Abgeordneten haben ein Gesetz zu Explosionsgefährdungen beschlossen. Strafverfolger dürfen damit eine Quellen-TKÜ bei Geldautomatensprengungen durchführen.
Und… wie? Haben die ihre Handynummer, E-Mail Addresse oder Usernames dagelassen? Oder einfach überall mal einschleusen, und gucken, ob man irgendwo was findet?
Und… wie? Haben die ihre Handynummer, E-Mail Addresse oder Usernames dagelassen? Oder einfach überall mal einschleusen, und gucken, ob man irgendwo was findet?
Unter dem Deckmantel der Prävention darf die Kommunikation vermeintlich verdächtiger Personen überwacht werden.
Was genau “verdächtig” liegt da wie immer im Auge des Betrachters…
Jeder der im umkreis von 50km von einem Geldautomaten wohnt?
Ich würde direkt alle Menschen mit geringem Einkommen unter Generalverdacht stellen!